Wenn ein Ehepaar sich entscheidet, dass der gemeinsame Weg nicht mehr weitergeht und eine Scheidung bevorsteht, stellen sich zahlreiche Fragen. So geht es nicht nur darum, gemeinsame Besitztümer, Vermögen oder Immobilien gerecht aufzuteilen, sondern auch die Fragen des Ehegattenunterhalts sowie des Versorgungsausgleiches müssen dringend geklärt werden. Gibt es gemeinsame Kinder, so muss auch für diese hinsichtlich des Umgangs und des Sorgerechts eine gute einvernehmliche Lösung gefunden werden. Für Laien ist die rechtliche Lage in all diesen Fragen kaum zu überblicken und so ist es unerlässlich, sich einen erfahrenen Scheidungsanwalt zu suchen, der seinen Mandanten während des kompletten Scheidungsverfahrens begleitet und vertritt. Wer als Scheidungsanwalt arbeitet, hat sich in seiner Laufbahn als Rechtsanwalt auf den Bereich des Ehe- und Familienrechts spezialisiert und kennt sich bestens mit Scheidungen und der aktuellen Rechtsprechung aus.
Er berät seine Mandanten hinsichtlich aller Fragen, die die Scheidung und Scheidungsfolgesachen betreffen, auf Basis seines langjährigen juristischen Fachwissens und begleitet sie auch zu den Gerichtsterminen. Diese sind bei einer Scheidung unumgänglich. Oftmals ist eine Scheidung für den Mandanten emotional sehr belastend und mit viel Stress verbunden, sodass die Beratung durch einen Fachanwalt für Ehe- und Familienrecht sehr hilfreich und entlastend ist. Wendet sich ein künftiger Mandant an einen Anwalt, so erfolgt zunächst ein ausführliches Erstgespräch. In diesem bespricht der Rechtsanwalt den aktuellen Stand der Trennung und das weitere Vorgehen bis hin zur Scheidung mit seinem Mandanten. Im Mittelpunkt der Aufgaben steht das Sammeln aller nötigen Unterlagen für die Scheidung und das Einreichen des Scheidungsantrags bei Gericht. Damit die Scheidung durchgeführt werden kann, gilt es vorab wichtige Punkte zu klären. Dazu zählt beispielsweise der Versorgungsausgleich, die Zuweisung der gemeinsamen Wohnung oder der Unterhalt für den weniger verdienenden Ehegatten. Auch die Ermittlung des gemeinsamen Vermögens sowie des Zugewinns während der Ehe und die angemessene Aufteilung zwischen den getrennten Ehepartnern ist ein wichtiger Teil der Aufgaben des Scheidungsanwaltes.
Hat das Ehepaar gemeinsame Kinder, so gilt es auch hier gute und einvernehmliche Regelungen zu finden, die allen Beteiligten gerecht werden. Ein erfahrener Familienrechtsanwalt berät seinen Mandanten nicht nur hinsichtlich der Unterhaltsverpflichtungen für die Kinder, sondern auch was Sorgerecht, Aufenthalt der Kinder sowie Umgangsrechte mit den Kindern betrifft. Kommt es zu Unstimmigkeiten zwischen den Eltern, so versucht er, vermittelnd tätig zu sein und mit der Gegenseite solide Lösungen, die den Bedürfnissen und Wünschen aller gerecht werden, zu finden. Sollte dies nicht möglich sein, so vertritt er seinen Mandanten - wie auch beim Scheidungstermin – im Umgangsverfahren vor Gericht. Ein erfahrener Scheidungsanwalt stellt sicher, dass die Interessen und Rechte seines Mandanten während des Scheidungsverfahrens optimal vertreten sind und dass die Scheidung möglichst zügig erfolgen kann.
über mich
Hallo und willkommen lieber Leser, hier findest du alle meine Artikel zum Thema Recht. Rechtslagen bei alltäglichen Konfliktsituationen und in Ausnahmesituationen sind nicht immer leicht nachzuvollziehen. Meiner Meinung nach sollte jeder Bürger das Rechtssystem seines Landes kennen und wissen, was seine Bürgerrechte sind und ab wann er sich in einen strafbaren Bereich begibt. Ein gutes Allgemeinwissen in Rechtslagen hilft hierbei nicht nur bei bereits bestehenden Konflikten, sondern auch dabei zu verhindern, dass aus Unwissenheit eine Straftat begangen wird. Denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Bin ich beispielsweise verpflichtet die Polizei in meine Wohnung zu lassen? Nein, nur mit einem Durchsuchungsbefehl oder wenn es sich um nachweisbare Gefahr handelt. Diese und weitere Fragen kläre ich in meinen Artikeln. Du interessierst dich für rechtliche Themen? Sieh dich auf meinem Blog um, ich teile gern immer neue Artikel zu dem Thema.