Das Arbeitsrecht – Für ArbeitnehmerInnen und Unternehmen sinnvoll

3 Minuten posted am:


über mich

Themen um Recht und Rechtsmäßigkeit Hallo und willkommen lieber Leser, hier findest du alle meine Artikel zum Thema Recht. Rechtslagen bei alltäglichen Konfliktsituationen und in Ausnahmesituationen sind nicht immer leicht nachzuvollziehen. Meiner Meinung nach sollte jeder Bürger das Rechtssystem seines Landes kennen und wissen, was seine Bürgerrechte sind und ab wann er sich in einen strafbaren Bereich begibt. Ein gutes Allgemeinwissen in Rechtslagen hilft hierbei nicht nur bei bereits bestehenden Konflikten, sondern auch dabei zu verhindern, dass aus Unwissenheit eine Straftat begangen wird. Denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Bin ich beispielsweise verpflichtet die Polizei in meine Wohnung zu lassen? Nein, nur mit einem Durchsuchungsbefehl oder wenn es sich um nachweisbare Gefahr handelt. Diese und weitere Fragen kläre ich in meinen Artikeln. Du interessierst dich für rechtliche Themen? Sieh dich auf meinem Blog um, ich teile gern immer neue Artikel zu dem Thema.

Suche

Das Arbeitsrecht gehört zu den längsten und komplexesten Rechten. Es setzt sich auch verschiedenen Rechten, Gesetze und Urteilen zusammen. Es greifen dabei nicht nur Unternehmensrichtlinien, sondern auch Vereinbarungen in Tarifverträgen, das Grundgesetz sowie EU-Recht.

Was umfasst das Recht?

Das Recht umfasst alle Gesetze, Rechte und Pflichte, die nötig sind, um einen Arbeitsvertrag zu schreiben oder allgemein arbeiten gehen zu können. Grob gesagt, umfasst das Recht 10 Hauptgruppen, die jeweils in kleinere Gesetze unterteilt sind, die alle in das Arbeitsrecht einfließen.
Die wichtigsten Gesetzestexte stammen dabei aus folgenden Gesetzbüchern:

- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Handelsgesetz (HGB)
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
- Gewerbeordnung (GewO)

Je mehr MitarbeiterInnen oder Auszubildende dazu kommen, desto mehr Gesetze fallen zusätzlich an wie das Ausbildungsschutzgesetz, Jugendschutzgesetz, Frauenschutzgesetz und das Gleichberechtigungsgesetz.

Welchen Zweck erfüllen die Gesetze?

Die Gesetze gelten sowohl für ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen. Es geht dabei vor allem um den Schutz beider Seiten, um Ausnutzung, unwürdige Arbeitsbedingungen oder Streitigkeiten beizulegen. Ebenso sichert das Recht den Lebensunterhalt von Personen, aber gleichzeitig auch Unternehmen vor finanziellen Schäden. Arbeitsverträge sind fest im Griff der Gesetzgebung, um Benachteiligungen zu verhindern.

Die Rechte und Pflichten der Arbeit greift allerdings nicht nur bei ArbeitnehmerInnen und Unternehmen, sondern auch bei selbstständigen Personen. Hierbei greifen allerdings wiederum andere Gesetze, als diese, die bei ArbeitnehmerInnen greifen. Eine Anwaltskanzlei, die mit dem Arbeitsrecht vertraut ist, ist Kanzlei Breiter.

Die Schattenseiten des Gesetzes

Da viele Gesetze nicht klar definiert sind, kommt es immer wieder zu Streitigkeiten, die durch das Amtsgericht geschlichtet werden müssen. Ebenso treten Streitigkeiten auf, da Parteien sich nicht gänzlich an die gesetzlichen Regelungen halten oder weil nicht klar ist, ob individuelle Vereinbarungen über die Gesetzgebung stehen.
Auch ist meist nicht klar definiert, welches Gesetz über welchem steht, sodass hier ein Gericht klären muss, welches Gesetz greift. Allerdings sind das individuelle Urteile. Auch mögliche Klauseln im Arbeitsvertrag heben die Gesetzgebungen aus, die zulässig sind. Daher macht eine Prüfung durch einen Fachanwalt oft Sinn, wenn etwas unklar ist.

Eines der ältesten Gesetze

Tatsächlich ist das Recht einer der ältesten Gesetze. Es wurde 1833 als Fabrikgesetz erlassen, um die Arbeitszeiten Minderjähriger zu beschränken und setze ein Mindestalter für die Arbeiter an.
Im Laufe der letzten 100 Jahre entwickelte sich das Gesetz immer weiter und wurde zunehmend komplexer und länger.
Im Laufe der Jahre wurden auch Urteile durch Gerichte in das Gesetz aufgenommen und anschließend umgesetzt.
Im Jahre 1934 erließ Hans Carl Nipperey sowie Alfred Hueck das erste, offizielle Gesetzbuch „Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit“.
Das Arbeitsbuch des römischen Rechts „Locatio conduktio“ sowie das Germanenrecht der Germanen dienten wohl als Vorlage für das heute Arbeitsrecht, da vieles den heutigen Gesetzen an die damaligen Verträge nahestehen.

• Schlagwörter: • 442 Wörter