Das Arbeitsrecht und der Aufhebungsvertrag

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Themen um Recht und Rechtsmäßigkeit Hallo und willkommen lieber Leser, hier findest du alle meine Artikel zum Thema Recht. Rechtslagen bei alltäglichen Konfliktsituationen und in Ausnahmesituationen sind nicht immer leicht nachzuvollziehen. Meiner Meinung nach sollte jeder Bürger das Rechtssystem seines Landes kennen und wissen, was seine Bürgerrechte sind und ab wann er sich in einen strafbaren Bereich begibt. Ein gutes Allgemeinwissen in Rechtslagen hilft hierbei nicht nur bei bereits bestehenden Konflikten, sondern auch dabei zu verhindern, dass aus Unwissenheit eine Straftat begangen wird. Denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Bin ich beispielsweise verpflichtet die Polizei in meine Wohnung zu lassen? Nein, nur mit einem Durchsuchungsbefehl oder wenn es sich um nachweisbare Gefahr handelt. Diese und weitere Fragen kläre ich in meinen Artikeln. Du interessierst dich für rechtliche Themen? Sieh dich auf meinem Blog um, ich teile gern immer neue Artikel zu dem Thema.

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Im Arbeitsrecht geht es um Themen wie Abfindung, dem Aufhebungsvertrag, der Kündigungsschutzklage sowie dem Kündigungsschutz an sich sowie weitere Themenfelder. Arbeitnehmer sind oftmals nicht ausreichend informiert, wenn der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag plötzlich zur Unterzeichnung vorlegt. Dabei handelt es sich um ein gern gewähltes Instrumentarium, welcher das Unternehmen zur Auflösung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses auswählt. Bevor ein Aufhebungsvertrag unterschrieben wird, wäre es für den Arbeitnehmer ratsam, sich rechtlich zu erkundigen, welche Konsequenzen dieser Art der Auflösung mit sich bringt. Die Vorlage eines Aufhebungsvertrages ist letztlich nicht erzwingbar. Er bietet lediglich die Möglichkeit, dass sich beide Parteien einvernehmlich auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses einigen.

Zudem ist der Inhalt des Aufhebungsvertrages wichtig. Durchaus können Klauseln darin enthalten sein, welche für den Arbeitnehmer ungünstig sein könnten. Oftmals wird mit dem Aufhebungsvertrag gleichzeitig eine Abfindung vereinbart. Der Arbeitnehmer sollte sich darüber bewusst sein, dass die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages bei einer etwaigen Arbeitslosigkeit weitere Folgen hervorrufen könnte. Häufig kommt es zu einer Sperrzeit bei der Auszahlung des Arbeitslosengeldes.

Durchaus droht eine Sperrzeit für mehrere Wochen. Durchaus kann diese Sperrzeit noch länger sein. Gibt es keinen wichtigen Grund für die Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses, wird häufig davon ausgegangen, dass die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht gibt Auskunft darüber, welche Gründe in diese Kategorie fallen würden. Unter anderem wäre ein Grund die Nachweisbarkeit von Belästigungen.

Wurde der Aufhebungsvertrag unterschrieben und zu spät die damit verbundenen Problematiken erkannt, so wird es vom Arbeitsrecht her eine große Herausforderung sein, den Vorgang rückgängig zu machen. Unmöglich ist es jedoch nicht. Auf jeden Fall kommt es auf die fristgerechte Einreichung des Widerspruches an. Der Arbeitnehmer sollte auf jeden Fall schnell reagieren, wenn nach der Unterzeichnung der vermeintliche Fehler erkannt wurde. In diesem Fall ist es ratsam, damit keine Formfehler auftreten, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht mit der Angelegenheit zu beauftragen. Wurde der Arbeitnehmer verstärkt unter Druck gesetzt, wie die Androhung einer fristlosen Kündigung, besteht die Möglichkeit, sich rechtlich dagegen zu wehren.

Ein Aufhebungsvertrag kann durchaus finanziell lukrativ sein. Strebt der Arbeitnehmer eine Auswanderung, eine Selbständigkeit an oder hat schon einen neuen Vertrag quasi in der Tasche, wird oftmals in dem Zusammenhang mit der Aufhebung eine Abfindung angestrebt. Der Arbeitnehmer kann durch geschicktes Verhandeln die eigene Kündigung umgehen und einen Extrabonus noch mitnehmen. Jedoch ist hierbei zu bedenken, dass in aller Regel im Arbeitszeugnis vermerkt wird, dass das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst wurde. Ein Aufhebungsvertrag sollte stets von allen Seiten beleuchtet werden. Eine rasche Entscheidung muss nicht umgehend getroffen werden. Im Zweifelsfall sollte erst ein Anwalt zurate gezogen werden. Dadurch ist man bestens beraten und auf alle Eventualitäten vorbereitet und kann entsprechend handeln.

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