Der Bußgeldbescheid: Was gilt es zu beachten?

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Themen um Recht und Rechtsmäßigkeit Hallo und willkommen lieber Leser, hier findest du alle meine Artikel zum Thema Recht. Rechtslagen bei alltäglichen Konfliktsituationen und in Ausnahmesituationen sind nicht immer leicht nachzuvollziehen. Meiner Meinung nach sollte jeder Bürger das Rechtssystem seines Landes kennen und wissen, was seine Bürgerrechte sind und ab wann er sich in einen strafbaren Bereich begibt. Ein gutes Allgemeinwissen in Rechtslagen hilft hierbei nicht nur bei bereits bestehenden Konflikten, sondern auch dabei zu verhindern, dass aus Unwissenheit eine Straftat begangen wird. Denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Bin ich beispielsweise verpflichtet die Polizei in meine Wohnung zu lassen? Nein, nur mit einem Durchsuchungsbefehl oder wenn es sich um nachweisbare Gefahr handelt. Diese und weitere Fragen kläre ich in meinen Artikeln. Du interessierst dich für rechtliche Themen? Sieh dich auf meinem Blog um, ich teile gern immer neue Artikel zu dem Thema.

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Hat man eine unerlaubte Tat im Straßenverkehr begangen, so bekommt man in der Regel innerhalb von sechs Wochen einen Bescheid per Post zugestellt, mit der Aufforderung, einen bestimmten Betrag bis zu einer Frist zu bezahlen. Dieser wird auch Bußgeld genannt.
Das Bußgeld ist wirksam ab dem Moment der Zustellung. Das hat nichts damit zu tun, wann es rechtskräftig ist. Dies ist es erst dann, wenn man bis zu der vereinbarten Zeit bzw. Frist keinerlei Einspruch eingelegt hat.
In einem Bußgeldbescheid ist der Name der betroffenen Person angegeben und falls es weitere Beteiligte gibt, werden auch diese namentlich genannt. Des Weiteren werden der Name sowie auch die Anschrift des Verteidigers aufgeführt. Natürlich stehen die genauen Angaben zum Hergang der Tat in einem Bußgeldbescheid. Der genaue Zeitpunkt und der Ort des Geschehens werden im Detail genannt. Es wird genau beschrieben, inwiefern die Tat mit dem Gesetz und den Vorschriften in Konflikt geraten ist und die Vorschriften bezüglich des Bußgeldes werden erläutert. Falls es für das Vergehen Beweismittel gibt, werden diese in dem Bescheid aufgelistet. Über die Höhe des Bußgeldes, welches man zu zahlen hat, wird man auf diesem Weg natürlich auch direkt informiert. Wenn die begangene Tat mit zusätzlichen Folgen verbunden ist, wie zum Beispiel einem Fahrverbot, dann steht dies auch in diesem Schreiben mit drin. Über gewisse Dinge muss man informiert werden, wie zum Beispiel, dass der Bescheid rechtskräftig und vollstreckbar ist, sollte man weder Einspruch einlegen, noch den Betrag begleichen. Der Betroffene, der die Tat begangen hat, muss auch darauf hingewiesen werden, dass es eventuell ein Nachteil für ihn darstellen kann, sollte er Einspruch einlegen. Es muss in diesem Bescheid genau verfasst sein, bis wann und an wen das Bußgeld zu begleichen ist. Manchmal ist auch erstmal nur ein Teilbetrag fällig. Falls man nicht in der Lage ist, für das Bußgeld aufzukommen, da man nicht über die finanziellen Mittel verfügt, muss die Vollstreckungsbehörden informiert werden. In diesem Schreiben sollte genau beschrieben sein, aus welchem Grund man nicht fähig ist, für das Bußgeld aufzukommen. Reagiert der Betroffene nicht auf den Bescheid, legt auch keinen Einspruch ein oder erklärt seine Zahlungsunfähigkeit, so kann es nach einer bestimmten Zeit zu einer Erzwingungshaft kommen.
Kann dem Betroffenen noch zusätzlich nachgewiesen werden, dass er die Tat mit Vorsatz bzw. fahrlässig begangen hat, dann spiegelt sich dies natürlich in der Höhe des Bußgeldes wider.
Bei der Verjährung eines Bußgeldbescheides gibt es zwei Varianten. Zum einen die Verfolgungsverjährung und zum anderen die Vollstreckungsverjährung. Die Verfolgung, bedingt durch eine Ordnungswidrigkeit, verjährt in einem Zeitraum von sechs Monaten bis drei Jahren.

Weitere Informationen kann auf Seiten wie, von Rechtsanwaltskanzlei Nordhausen & Blattmann, nachgelesen werden.

 

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