Das Mietrecht sorgt für einen fairen Interessensausgleich

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Themen um Recht und Rechtsmäßigkeit Hallo und willkommen lieber Leser, hier findest du alle meine Artikel zum Thema Recht. Rechtslagen bei alltäglichen Konfliktsituationen und in Ausnahmesituationen sind nicht immer leicht nachzuvollziehen. Meiner Meinung nach sollte jeder Bürger das Rechtssystem seines Landes kennen und wissen, was seine Bürgerrechte sind und ab wann er sich in einen strafbaren Bereich begibt. Ein gutes Allgemeinwissen in Rechtslagen hilft hierbei nicht nur bei bereits bestehenden Konflikten, sondern auch dabei zu verhindern, dass aus Unwissenheit eine Straftat begangen wird. Denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Bin ich beispielsweise verpflichtet die Polizei in meine Wohnung zu lassen? Nein, nur mit einem Durchsuchungsbefehl oder wenn es sich um nachweisbare Gefahr handelt. Diese und weitere Fragen kläre ich in meinen Artikeln. Du interessierst dich für rechtliche Themen? Sieh dich auf meinem Blog um, ich teile gern immer neue Artikel zu dem Thema.

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Mietrechtliche Fragen betreffen nicht nur den Mieter, sondern auch den Vermieter. Damit keiner der beiden Seiten schwerwiegende Nachteile und Einschränkungen befürchten muss wurden weitreichende Gesetze erlassen.

Die Rechte des Vermieters

Zunächst ist das Mietrecht ein äußerst komplexer und umfangreicher Bereich, welcher sich nicht anhand weniger Stichpunkte skizzieren lässt. Allerdings lassen sich einige wichtige Fakten herausstellen. Der Vermieter ist zunächst der Eigentümer der Wohnung und verwaltet diese selbst oder überlässt die Aufgabe der Verwaltung einer Immobilienfirma oder Hausverwaltung. Der Mieter darf zunächst bestimmen, wer in seine Wohnung einziehen darf. Hierzu hat der Vermieter unter anderem das Recht sich ein Bild über die gegenwärtige Liquidität des potenziellen Mieters zu machen. Er kann demnach Einkommensnachweise oder einen Arbeitsvertrag mit den Angaben zum Gehalt verlangen, bevor es zur Überlassung der Wohnung kommt. Zudem kann der Vermieter auch über die Tierhaltung entscheiden. Allerdings nur mit Einschränkungen. Hunde und Katzen bedürfen der Zustimmung. Hamster, Meerschweine, Fische oder Vögel und viele vergleichbare Kleintiere dürfen auch ohne seine Zustimmung gehalten werden. Mietrechtliche Bestimmungen und Gesetze schützen den Vermieter zudem vor Nomadentum. Sogenannte Nomaden mieten Wohnungen an, ohne jedoch die dafür vorgesehene Miete zu entrichten. Wird der Vermieter Opfer solcher Nomaden kann er diese nach einer gewissen Zeit zwangsweise räumen lassen. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn 3 aufeinanderfolgende Mieten nicht gezahlt wurden. Zu Beginn des Mietverhältnisses darf der Vermieter zudem eine Kaution in Höhe von 3 Kaltmieten fordern. Diese darf er auch bei Mietausfällen oder nicht gezahlten Nachforderungen im Bereich der Nebenkosten einbehalten.

Das Mietrecht schützt im besonderen Maße auch die Mieter

Mieter sollen gut und sicher wohnen und vor allem auch vor plötzlichen Kündigungen oder horrenden Mieterhöhungen geschützt werden. Der Vermieter darf demnach die Miete nicht einfach alle 2 oder 3 Monate nach Herzenslust erhöhen. Auch eine außerordentliche Kündigung ist nicht einfach möglich. Zudem dürfen Mieter auch nicht aufgrund ihrer Hautfarbe oder Religion benachteiligt werden. Mieter haben zudem das Recht auf eine Abrechnung der Nebenkosten, welche die einzelnen Kostenpunkte genau aufschlüsselt. Dies schafft die notwendige Transparenz.

Im Streitfall helfen Anwälte und Mietervereine

Trotz klarer und strikter Regelungen kommt es im Bereich des Mietrechts immer wieder zu Streit und Auseinandersetzungen. Hier kann es zum Beispiel um eine Mieterhöhung oder gar eine außerordentliche Kündigung gehen. Kommt man an einem bestimmten Punkt einfach nicht mehr weiter oder hat man unter Umständen sogar Angst die eigene Wohnung zu verlieren, sollte man sich an einen Mieterverein oder einen speziellen Fachanwalt wenden. Ein solcher Fachanwalt für mietrechtliche Fragen kann neben Mietern auch Vermieter im vollen Umfang sehr kompetent und zielführend beraten.

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