Fachanwalt für Verwaltungsrecht

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Themen um Recht und Rechtsmäßigkeit Hallo und willkommen lieber Leser, hier findest du alle meine Artikel zum Thema Recht. Rechtslagen bei alltäglichen Konfliktsituationen und in Ausnahmesituationen sind nicht immer leicht nachzuvollziehen. Meiner Meinung nach sollte jeder Bürger das Rechtssystem seines Landes kennen und wissen, was seine Bürgerrechte sind und ab wann er sich in einen strafbaren Bereich begibt. Ein gutes Allgemeinwissen in Rechtslagen hilft hierbei nicht nur bei bereits bestehenden Konflikten, sondern auch dabei zu verhindern, dass aus Unwissenheit eine Straftat begangen wird. Denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Bin ich beispielsweise verpflichtet die Polizei in meine Wohnung zu lassen? Nein, nur mit einem Durchsuchungsbefehl oder wenn es sich um nachweisbare Gefahr handelt. Diese und weitere Fragen kläre ich in meinen Artikeln. Du interessierst dich für rechtliche Themen? Sieh dich auf meinem Blog um, ich teile gern immer neue Artikel zu dem Thema.

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Das Verwaltungsrecht ist dem Öffentlichen Recht unterstellt. Es reguliert alle Angelegenheiten, die mit der Verwaltung des Staates in Verbindung stehen. Im Verwaltungsrecht ist es entscheidend, dass eine Behörde oder ein Amt gegenüber dem Bürger in Erscheinung tritt. Im Verwaltungsrecht kommen Regelungen zum Einsatz zwischen den Staatsorganen und dem Bürger, sowie Beziehungen zwischen den einzelnen Ämtern und Behörden. Gehen Bürger gegen eine Behörde oder ein Amt rechtlich vor, so ist ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht, wie beispielsweise von Rechtsanwälte Rode & Schulz & Partner, der Spezialist als Rechtsbeistand.

Die Exekutive handelt als 3. Staatsgewalt durch ihre Staatsorgane wie Behörden und Ämter. Es gibt einen Unterschied zwischen dem Träger der Behörde (z.B. dem Freistaat Bayern oder der BRD) und dem Organ (öffentliche Verwaltung) als juristische Person. Es muss zwischen Innen- und Außenwirkung unterschieden werden. Bei der Innenwirkung stehen sich zwei oder mehr Behörden gegenüber. Bei der Außenwirkung steht der Bürger dem öffentlichen Organ gegenüber. Weiterhin wird unterschieden zwischen dem besonderen und dem allgemeinen Verwaltungsrecht. Beim besonderen Verwaltungsrecht sind rechtliche Gegebenheiten zu finden wie beispielsweise, Polizeirecht, Bauordnungsrecht, Kommunalrecht oder Ordnungsrecht. Vorschriften im Verwaltungsverfahrensgesetz finden sich im allgemeinen Verwaltungsrecht wieder. Das Prüfungsrecht, das Umweltrecht und das Beamtenrecht sind dem Besonderen Verwaltungsrecht zuzuordnen. Vorschriften, die Bezug auf die Organisation innerhalb der Behörde nehmen, finden sich im Recht für Verwaltungsorganisation wieder.  

Des Weiteren gibt es verschiedene Gesetzesgrundlagen. Bei Bundesbehörden kommt das Bundesverwaltungsverfahrensgesetz zum Einsatz. Bei den Ämtern und Behörden auf Länderebene wird das Verwaltungsverfahrensgesetz angewandt. Kommt es zu Polizeieinsätzen, so müssen die Polizeigesetze der jeweiligen Bundesländer beachtet werden. Die Behörde kann dem Bürger gegenüber auf verschiedenste Art und Weise auftreten. Meistens kommt der Verwaltungsakt zum Einsatz. Dieser kann um Auflagen und Bedingungen erweitert werden. Die Behörde kann außerdem eine Rechtsverordnung erlassen. Der öffentlich-rechtliche Vertrag ist ein weiteres Instrument, mit dem sich Behörde und Bürger gegenseitig gemeinsam verpflichten können. Die Verwaltungsorgane sind verpflichtet, Recht und Gesetz einzuhalten. Ein Bürger kann gegen eine Behörde vorgehen, wenn er von einem rechtswidrigen Verwaltungsakt betroffen ist. Im behördlichen Verfahren stehen dem Bürger schon einige Rechte zu, wenn er gegen eine Behörde vorgeht. Beispielsweise im öffentlichen Baurecht das Anhörungsrecht. Gegen einen Verwaltungsakt können Bürger Widerspruch einlegen. Sollte der Widerspruch zu keinem Erfolg führen, kann der Bürger beim Verwaltungsgericht einen Rechtsstreit austragen. Ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht ist der beste Ansprechpartner, wenn es um Streitigkeiten mit den Staatsorganen geht. In der ersten Instanz ist das Verwaltungsgericht zuständig. Kommt es zu einer Berufung, so wird in der zweiten Instanz das Oberverwaltungsgericht zuständig sein.  

Die Vorschriften sind in der Verwaltungsgerichtsordnung für den Fall eines Prozesses zu finden. Es stehen dem Bürger verschiedene Arten der Klage im Verwaltungsprozessrecht zur Verfügung: - Klage wegen Untätigkeit - Anfechtungsklage - Verpflichtungsklage - Widerspruchsverfahren - allgemeine Feststellungsklage - Leistungsklage  

Ein vorläufiger Rechtsschutz kann per Einstweiliger Anordnung beantragt werden. Dem Bürger steht eine Entschädigung zu, wenn man der Behörde rechtswidriges Handeln nachweisen kann.

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