Egal welchem Beruf man heute nachgeht, alle Belange werden durch entsprechende Gesetze geregelt. Dies gilt sowohl für alle Arbeitnehmer als auch für die Arbeitgeber. Grundlage dieser Struktur, die das Verhältnis zwischen den Parteien regelt, ist das Arbeitsrecht. Doch mag dieser Ausdruck in dieser Form etwas missverständlich sein. Doch was genau verbirgt sich eigentlich hinter der Bezeichnung, in welchen Bereichen wird das entsprechende Gesetz angewendet und was sollten Arbeitnehmer und der Arbeitgeber darüber wissen, damit aus einer regulären Anstellung nicht rechtliche Probleme entstehen, die im Zweifelsfall zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führen können? Hier werden die entsprechenden Antworten gegeben.
Struktur des Arbeitsrechts
Der Begriff Arbeitsrecht, wie er beispielsweise bei Uwe Woltmann Rechtsanwalt und Notar angewandt wird, ist an sich falsch gewählt. Im Grunde handelt es sich nicht wirklich um ein zusammenhängendes Gesetzeswerk, vielmehr greifen hier verschiedene Gesetzesbücher ineinander, die nicht zwangsläufig etwas mit dem Arbeitsverhältnis zu schaffen haben. Somit setzt sich das Arbeitsrecht aus diversen Rechtsvorschriften unterschiedlicher Herkunft zusammen, die gemeinsam eine Regelung liefern, wie Verträge, Arbeitszeiten und alle weiteren Belange zu handhaben sind.
In den meisten westlichen Ländern ist es vor allem das Zivilrecht, welches die Grundlage für jedes Arbeitsverhältnis schafft. Hinzu kommen Aspekte aus dem Strafrecht, denn auch im Bereich der Arbeit kann es zu Verurteilungen nach entsprechenden Paragrafen kommen. Bei größeren Firmen ist es auch das Kartellrecht, das unbedingt berücksichtigt werden muss. Weitere Bereiche umfassen Abschnitte des jeweiligen Steuerrechtes sowie des Vertragsrechtes und erstrecken sich auch auf Gesetze, die aus dem Gesundheitswesen stammen. Damit ist eine homogene Struktur nicht wirklich gegeben.
Was ist wichtig?
Für den normalen Arbeitnehmer zählen in der Regel nur Rechte, die sich aus dem Arbeitsrecht ableiten lassen. Allerdings sind hier auch Pflichten vorgesehen, die von ihm unweigerlich erfüllt werden müssen. Grundlage dafür stellt das Vertragsrecht dar, denn die im Arbeitsvertrag festgehaltenen Vereinbarungen sind bindend, solange diese nicht gegen andere, geltende Gesetze verstoßen. Besonders die Rechtsprechung zur Entlohnung ist von besonderer Bedeutung, denn aus dieser kann der Arbeitnehmer seinen gesetzlichen Anspruch auf Mindestlöhne oder andere Vergünstigungen zurückführen.
Der Arbeitgeber hat hingegen das Recht, die Arbeitskraft des Arbeitnehmers in dem im Vertrag vereinbarten Umfang zu nutzen. Dies betrifft sowohl Arbeitszeitregelungen, wie auch den Urlaubsanspruch und weitere wichtige Grundlagen, wie die Anwesenheit und die sorgfältige Erbringung der Pflichten. Auf der anderen Seite trifft ihn aber auch eine bestimmte Fürsorge, denn er muss verhindern, dass aus den Tätigkeiten heraus, gesundheitliche Beeinträchtigungen entstehen.
Streitigkeiten
Streitigkeiten, die sich aus dem Arbeitsrecht ergeben, werden in der Regel vor einem Arbeitsgericht verhandelt. Viele Länder haben hier ihre eigenen Strukturen geschaffen, sodass manchmal Zivilgerichte in anderen Fällen aber auch nur Schiedsmänner für einen Urteilsspruch verantwortlich sind. Die entsprechenden Entscheidungen können aber auch, wie bei jedem anderen Urteil, angefochten und vor einer anderen Instanz verhandelt werden.