Das Arbeitsrecht regelt das wichtige Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

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Themen um Recht und Rechtsmäßigkeit Hallo und willkommen lieber Leser, hier findest du alle meine Artikel zum Thema Recht. Rechtslagen bei alltäglichen Konfliktsituationen und in Ausnahmesituationen sind nicht immer leicht nachzuvollziehen. Meiner Meinung nach sollte jeder Bürger das Rechtssystem seines Landes kennen und wissen, was seine Bürgerrechte sind und ab wann er sich in einen strafbaren Bereich begibt. Ein gutes Allgemeinwissen in Rechtslagen hilft hierbei nicht nur bei bereits bestehenden Konflikten, sondern auch dabei zu verhindern, dass aus Unwissenheit eine Straftat begangen wird. Denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Bin ich beispielsweise verpflichtet die Polizei in meine Wohnung zu lassen? Nein, nur mit einem Durchsuchungsbefehl oder wenn es sich um nachweisbare Gefahr handelt. Diese und weitere Fragen kläre ich in meinen Artikeln. Du interessierst dich für rechtliche Themen? Sieh dich auf meinem Blog um, ich teile gern immer neue Artikel zu dem Thema.

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Das Arbeitsrecht regelt das wichtige Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

In Deutschland gibt es einige Möglichkeiten wie die Rechte und Belange zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt werden können. Die eine Variante ist eine Regelung im Rahmen von Tarifverträgen. Diese werden zwischen den Vertretern der beiden Lager ausgehandelt und sind für die jeweiligen Tarifgruppen auch bindend. Das heißt nichts anderes, als das bspw. die Chemieindustrie andere Verträge kennt, als die Metallindustrie. In der Regel vereinbaren die Tarifverträge aber Fragestellungen zur Bezahlung, zur Arbeitszeit und zum Kündigungsschutz.  Unternehmen mit einem Betriebsrat können darüber hinaus individuelle Reglungen mit der Unternehmensleitung vereinbaren. Diese können über tarifliche Vereinbarungen hinausgehen oder – wenn der Tarifvertrag das zulässt auch enger gefasst sein. In der Regel vereinbaren Betriebsräte Arbeitszeitregelungen – bspw. im Rahmen einer Gleitzeiterfassung – oder auch Sozialpläne bei Kündigungen. Eine weitere Möglichkeit, um das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu regeln, ist der Arbeitsvertrag. Er regelt bspw. die individuelle Bezahlung oder auch die Kündigungsfristen beider Parteien.  Die letzte Möglichkeit, um die Belange der Parteien zu regeln, ist das Arbeitsrecht, wie es von Rechtsanwalt Dr. Manfred Laumann durchgesetzt wird. Dieses Gesetz ist als Mindestregelung zu verstehen und greif immer dann ein, wenn die oben aufgeführten Regelungen hierzu keine anderslautende Vereinbarung getroffen haben.

Dabei gilt der Grundsatz, dass anderslautende Vereinbarungen durch Tarifrecht, betriebsindividuellen Vereinbarungen oder individualvertragliche Vereinbarungen nie schlechtere Regelungen als das Arbeitsrecht aufweisen dürfen. Das Recht stellt also Mindeststandards. Arbeitgeber könnten sich also theoretisch bei einem Arbeitsvertrag darauf konzentrieren und innerhalb eines Arbeitsvertrages die Adresse des Arbeitnehmers und die Art der Beschäftigung aufführen und hätten somit schon einen vollständigen Vertrag. In der Realität wird dies jedoch selten passieren, da der Arbeitgeber seinerseits natürlich ein großes Interesse an der der Gewinnung guter Mitarbeiter hat.

Es gibt aber auch Regelungen, die nur durch das Gesetz beschrieben werden. Der klassische Fall ist dabei immer wieder die Prüfung einer Kündigung durch das Gericht. Das Gericht prüft bei einer Kündigungsschutzklage in der Regel die ordnungsgemäße Kündigung. Dabei wird untersucht, ob bei der Kündigung eine ausreichende Sozialauswahl getroffen wurde und ob innerhalb des Unternehmens nicht bspw. alternative Beschäftigungen möglich sind. Bevor es zur Rechtsprechung kommt, wird vorab immer im Rahmen eines Gütetermins der Versuch einer Einigung unternommen. Bleibt diese aus, wird einige Monate später eine Verhandlung anberaumt. Die Mehrheit der Kündigungsschutzklagen wird allerdings in einem Gütetermin beendet.  Das Recht regelt darüber hinaus aber auch, wie bei den Übernahmen von Unternehmen die Rechte der übernommenen Mitarbeiter gewahrt bleiben. Dabei ist ein wichtiges Prinzip der Vertrauensschutz. Mitarbeiter können in einem solchen Fall nicht plötzlich schlechter gestellt werden, weil das aufnehmende Unternehmen einem anderen Tarifvertrag zugeordnet ist.  Festzuhalten bleibt, dass die Regelungsmöglichkeiten in Deutschland sehr weitreichend sind und das Gesetz in vielen Fällen nur Mindeststandards festlegt.

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