Der Fachanwalt für Gesellschaftsrecht

3 Minuten posted am:


über mich

Themen um Recht und Rechtsmäßigkeit Hallo und willkommen lieber Leser, hier findest du alle meine Artikel zum Thema Recht. Rechtslagen bei alltäglichen Konfliktsituationen und in Ausnahmesituationen sind nicht immer leicht nachzuvollziehen. Meiner Meinung nach sollte jeder Bürger das Rechtssystem seines Landes kennen und wissen, was seine Bürgerrechte sind und ab wann er sich in einen strafbaren Bereich begibt. Ein gutes Allgemeinwissen in Rechtslagen hilft hierbei nicht nur bei bereits bestehenden Konflikten, sondern auch dabei zu verhindern, dass aus Unwissenheit eine Straftat begangen wird. Denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Bin ich beispielsweise verpflichtet die Polizei in meine Wohnung zu lassen? Nein, nur mit einem Durchsuchungsbefehl oder wenn es sich um nachweisbare Gefahr handelt. Diese und weitere Fragen kläre ich in meinen Artikeln. Du interessierst dich für rechtliche Themen? Sieh dich auf meinem Blog um, ich teile gern immer neue Artikel zu dem Thema.

Suche

Nach § 43c der Bundesrechtsanwaltsordnung kann einem Rechtsanwalt, der besondere Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben hat, die Befugnis verliehen werden, eine Fachanwaltsbezeichnung zu führen. In Fachanwaltskursen mit 120 Stunden Umfang können die Rechtsanwälte das theoretische Wissen erlernen, welches sie in einer bestimmten Anzahl an selbst bearbeiteten Rechtsfällen und drei zu bestehenden Klausuren unter Beweis stellen müssen. Derzeit gibt es 23 Fachanwaltstitel. Die Titel werden von den jeweiligen regionalen Rechtsanwaltskammern verliehen und gehen mit der Verpflichtung ein, sich jährlich nachweislich in dem Fachgebiet fortzubilden. Ein Rechtsanwalt darf maximal drei Fachanwaltstitel führen. Der Vorteil eines Fachanwaltstitels liegt nach einer Studie des Soldan Instituts darin, dass sie deutlich höhere Stundensätze berechnen können als ihre Kollegen ohne Fachanwaltstitel.

Der Titel für einen Fachanwalt für Gesellschaftsrecht ist offiziell nach der Bundesrechtsanwaltskammer „Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht" benannt. Der Fachanwaltstitel wurde 2005 von der Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer mit Wirkung zum 1. Juli 2006 eingeführt. Demnach können Rechtsanwälte nach dem nachweislichen Erwerb besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse im Handels- und Gesellschaftsrecht gemäß §§ 14i, 5 Abs. 1 lit. p der Fachanwaltsordnung den Fachanwaltstitel erlangen. Mit Stichtag zum 1. Januar 2017 führten 1.656 Rechtsanwälte von insgesamt 164.393 bundesweit zugelassenen Rechtsanwälten und 43.419 Fachanwälten den Titel „Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht".  

Nach § 14 i der Fachanwaltsordnung sind besondere Kenntnisse im Handels- und Gesellschaftsrecht in folgenden Bereichen nachzuweisen:  

1. Materielles Handelsrecht a) Recht des Handelsstandes (§§ 1-104 HGB), b) Recht der Handelsgeschäfte (§§ 343-406 HGB) c) internationales Kaufrecht, insbesondere UN-Kaufrecht 2. Materielles Gesellschaftsrecht, insbesondere a) das Recht der Personengesellschaften, b) das Recht der Kapitalgesellschaften, c) internationales Gesellschaftsrecht, insbesondere Grundzüge des europäischen Gesellschaftsrechts sowie der europäischen Aktiengesellschaft, d) Konzernrecht, insbesondere das Recht der verbundenen Unternehmen, e) Umwandlungsrecht, f) Grundzüge des Bilanz- und Steuerrechts, g) Grundzüge des Dienstvertrags- und Mitbestimmungsrechts 3. Bezüge des Handels- und Gesellschaftsrechts zum Arbeitsrecht, Kartellrecht, Handwerks- und Gewerberecht, Erb- und Familienrecht, Insolvenz- und Strafrecht sowie Bezüge des Rechts der Aktiengesellschaften zum Wertpapiererwerbs- und Übernahmerecht 4. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung. Zudem müssen sie nach § 5 Abs. 1 lit. p Fachanwaltsordnung besondere praktische Kenntnisse vorweisen. Dies wird durch 80 Fälle aus mindestens drei verschiedenen Gebieten der Bereiche des § 14i Nr. 1 und 2 erreicht, davon mindestens 40 Fälle, die gerichtliche Streitverfahren, Schieds- oder Mediationsverfahren und/oder die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen oder die Gründung oder Umwandlung von Gesellschaften zum Gegenstand haben. Von diesen 40 Fällen müssen mindestens 10 Fälle gerichtliche Streitverfahren oder Schieds- oder Mediationsverfahren und mindestens 10 Fälle die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen oder die Gründung oder Umwandlung von Gesellschaften zum Gegenstand haben.

Gerade in wirtschaftlich ausgerichteten Kanzleien ist der Fachanwalt für Gesellschaftsrecht gefragt, wie bei Enninga Arno u. Janssen Heiko. Der Titel hat nicht nur einen Marketing-Effekt, sondern hilft dabei eine Bilanz richtig zu lesen, eine fundierte Beratung bei Mergers & Acquisitions-Transaktionen oder der Gründung internationaler Gesellschaftsformen, wie der Limited zu gewährleisten. Zudem beraten sie beim Aufsetzen von Gesellschaftsverträgen, der Durchführung von Gesellschafterversammlungen und Verfassen von Beschlussfassungen oder deren Anfechtung. Auch bei Gesellschafterstreitigkeiten stehen sie mit Rat und Tat zur Verfügung; genauso wie bei einem Formwechsel der Gesellschaft, Umwandlungen, Spaltungen, Verschmelzungen, Restrukturierungen sowie Gründungen, Verkäufe und Liquidationen von Unternehmen.

• Schlagwörter: • 516 Wörter