Als Teilgebiet des Zivilrechts beschäftigt sich das Familienrecht mit den rechtlichen Verhältnissen, die durch eine Eheschließung oder eine Lebenspartnerschaft entstehen. Dabei stehen die unmittelbare Familie sowie die Verwandtschaft im Mittelpunkt der gesetzlichen Regelungen. Das Familienrecht, eines der Spezialgebiete von Hägerbäumer, Upmeier & Partner GbR, setzt sich wiederum aus einzelnen Teilbereichen zusammen. Zu diesen zählt beispielsweise das Personenstandsgesetz, das als gesetzliche Grundlage zur Speicherung von Urkunden, die durch eine Veränderung des Personenstands entstehen, dient. Eine Personenstandsfälschung gegenüber dem Standesamt stellt eine Straftat dar, da dies eine bewusste Falschangabe ist. Auch das Unterschieben eines Kindes steht in Deutschland unter Strafe.
Für die Betreuung und Förderung von Kindern wurden durch die Kinder- und Jugendhilfe entsprechende Regeln geschaffen. Das Sozialgesetz der Kinder- und Jugendhilfe kümmert sich um die Leistungen, die von Kindern und Jugendlichen in Anspruch genommen werden können und im Zusammenhang mit der Familie stehen. Finanzielle Leistungen werden durch staatliche und freie Träger erbracht. Diese Rechtsgrundlage dient dem Zweck, dass Kinder und Jugendliche ein Recht auf eine angemessene Erziehung und die Förderung ihrer Entwicklung haben. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz besteht aus drei Einzelbereichen. Fördernde Aufgaben werden durch Kindergärten, Schulen und Jugendarbeit übernommen, während direkte Aufgaben in der Einzelbetreuung und im Jugendschutz bestehen.
Die unterschiedlichen Leistungen in diesem Bereich sind staatlich zugesichert. Dazu zählt auch die Hilfe, die im Scheidungsfall dazu beitragen soll. dass Kinder und Heranwachsende die Trennung ihrer Eltern als weniger belastend erleben. In diesen Bereich fällt auch die Unterstützung körperlich oder geistig behinderter Kinder. Die Kinder- und Jugendhilfe kümmert sich ebenfalls um Kinderkrippen, Kindertagesstätten, und Schulhorte. Für die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften sind neben den entsprechenden Kreis- und Landesjugendämtern auch die Jugend- und Wohlfahrtsverbände zuständig. Zu dieser Gruppe gehören auch Diakonische Werke, Caritas-Verbände und das Deutsche Rote Kreuz.
Nach geltendem Recht besteht derzeit ein Anspruch auf eine Kindertagesbetreuung. Zu den rechtlichen Grundlagen für den Familienbereich zählt auch das Eheschließungsrechtsgesetz. In Deutschland wird bei einer Eheschließung vor dem Standesamt ein rechtsgültiger Vertrag zwischen den beiden Eheleuten geschlossen. Gesetzlich zählt die Ehe im Gesellschaftsrecht als feste Form einer Verbindung zwischen zwei Menschen. Durch die Eheschließung wird die Ehe staatlich anerkannt. Eine Trauung darf ausschließlich bei persönlicher Anwesenheit der beiden Ehewilligen und durch einen Standesbeamten beurkundet werden. Deshalb müssen sich in Deutschland gläubige Menschen, die zuvor bereits kirchlich geheiratet haben, vor dem Standesbeamten nochmals trauen lassen. Eine kirchliche Trauung stellt hierzulande keine bürgerlich-rechtliche Eheschließung dar. Die Hochzeit in der Kirche darf dennoch vor der standesamtlichen Heirat erfolgen.
Im Jahr 2009 trat das aktuelle Versorgungsausgleichsgesetz in Kraft, das im Scheidungsfall zur Anwendung kommt. Beim Versorgungsausgleich werden alle während der Ehe erworbenen Anwartschaften berücksichtigt. Die Höhe der Versorgungsleistungen wird abhängig vom Alter und einer eventuellen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit festgesetzt. Zu den möglichen Anwartschaften zählt die Höhe der Beitrage, die an die gesetzliche Rentenversicherung und an die betriebliche Altersvorsorge oder die Beamtenversorgung bezahlt wurde. Auch die private Lebensversicherung gehört zur persönlichen Vorsage, die bei einem Versorgungsausgleich als Berechnungsgrundlage herangezogen wird. Gemäß dem Versorgungsausgleichsgesetz sind die Rechte gleichmäßig zwischen den Ehegatten aufzuteilen. Auch zusätzliches Vermögen, das während der Dauer der Ehe erworben wurde zählt zum Ausgleich.