Verkehrsrecht

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Themen um Recht und Rechtsmäßigkeit Hallo und willkommen lieber Leser, hier findest du alle meine Artikel zum Thema Recht. Rechtslagen bei alltäglichen Konfliktsituationen und in Ausnahmesituationen sind nicht immer leicht nachzuvollziehen. Meiner Meinung nach sollte jeder Bürger das Rechtssystem seines Landes kennen und wissen, was seine Bürgerrechte sind und ab wann er sich in einen strafbaren Bereich begibt. Ein gutes Allgemeinwissen in Rechtslagen hilft hierbei nicht nur bei bereits bestehenden Konflikten, sondern auch dabei zu verhindern, dass aus Unwissenheit eine Straftat begangen wird. Denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Bin ich beispielsweise verpflichtet die Polizei in meine Wohnung zu lassen? Nein, nur mit einem Durchsuchungsbefehl oder wenn es sich um nachweisbare Gefahr handelt. Diese und weitere Fragen kläre ich in meinen Artikeln. Du interessierst dich für rechtliche Themen? Sieh dich auf meinem Blog um, ich teile gern immer neue Artikel zu dem Thema.

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Die Begriffe Verkehrs- und Straßenverkehrsrecht stehen bedeutungsähnlich zu einander. Fast jeder Bürger ist als Auto-, Motorrad-, Mofa- oder Fahrradfahrer aber auch als Fußgänger Teil dieser Gesetzgebung. Es soll inhaltlich für einen sicheren und funktionstüchtigen Verkehrsfluss in der Luft sorgen.   

Das Verkehrsrecht und seine Bestandteile

Vorab sei gesagt, dass die Bereiche Luft- und Schifffahrts- sowie Eisenbahnrecht genauso dazugehören wie das "Recht über den Verkehr auf Wasserstraßen im Bereich der Binnenschifffahrt".  Zu den Bestandteilen gehören die Gesetze und Rechtsverordnungen. Im Einzelnen sind dies 

- das Straßenverkehrsgesetzt (StVG) 

- die Straßenverkehrsordnung (StVO)

- die Straßenverkehrszulassungsordnung ((StVZO)

- die Fahrzeugzulassungsordnung (FZV)

- die Fahrerlaubnisverordnung

und nicht zu vergessen der Bußgeldkatalog und Verwarnungsgeldkatalog.  

 

Hinzu kommen die Rechtsbereiche, die im Einzelnen dem Verkehrsrecht unterliegen. Dabei handelt es sich um das 

- Verkehrsstrafrecht

- Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht

- Verkehrszivilrecht  

Durch diesen Bereich werden folgende Teilbereiche abgedeckt:

- Geschwindigkeitsüberschreitung

- Alkohol am Steuer

- Überfahren einer roten Ampel

- Unfallgeschehnisse

- Probezeit

- Führerschein  

 

Der letzte Punkt im Straßenverkehrsrecht ist die Bestrafung von "Vergehen gegen das Verkehrsrecht". Dazu gehören im Einzelnen: 

- Verwarnungs- und Bußgelder

- Punkte in Flensburg

- Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis 

- medizinisch-psychologische Untersuchung (bzw. MPU)  

 

Ein weiterer Bestandteil ist das Straßenverkehrsgesetz (StVG), das auf mehr als 60 Paragrafen aufgebaut ist. 

Zu den Inhalten gehören

- die Verkehrsvorschriften

- die Haftung 

- die Straf- und Bußgeldvorschriften

- das Verkehrszentralregister

- das Fahrzeugregister

- das Fahrerlaubnisregister

- die gemeinsamen Vorschriften und Übergangsregelungen  

 

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) als weiterer Bestandteil regelt seit 1934 den Straßenverkehr in Deutschland inklusive aller Verkehrszeichen und Verkehrsregeln basierend auf den Verhaltenspflichten.  Hinzu kommen Verkehrsbeschränkungen und/oder Verbote, beispielsweise

- Halten und Parken

- Warnzeichen

- Überholen / Geschwindigkeiten

- Abbiegen und Wenden

- Ladungen

 

Die Fahrzeugzulassungsordnung (FZV) befasst sich mit der „Zulassung und Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen im Straßenverkehr".   

Die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) teilt sich aktuell in zwei Bereiche:

- Fahrzeuge

- Durchführungs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften  

Die Fahrzeuggenehmigungsverordnung (FGV) und die Fahrzeugbetriebsverordnung (FBV) treten bei Abschaffung an die Stelle der Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO). Bis dahin ist die StVZO in die Bereiche 

- Zulassung von Fahrzeugen im Allgemeinen

- Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung

- Bau- und Betriebsvorschriften  

aufgeteilt.  

 

Die Fahrerlaubnisverordnung (FEV) befasst sich seit dem 18.08.1998 mit der Erteilung, dem Verlust und der Entziehung der Fahrerlaubnis, des Führerscheins. Enthalten sind auch die Bestimmungen zum Punktesystem des in Flensburg ansässigen Verkehrszentralregisters. Die Zulassung von Personen mit besonderer Verantwortung im Straßenverkehr wie beispielsweise Taxi-, LKW- und Krankenwagenfahrer ist gleichfalls in der FEV bezüglich der medizinischen und psychologischen Eignung geregelt. 

In der Fahrzeugzulassungsordnung (FZV) sind die 

- Fahrzeugzulassung inkl. Betriebserlaubnis oder EG-Typengenehmigung 

- Außerbetriebsetzung

- Hauptuntersuchung

- Zuteilung der KFZ-Kennzeichen

- Festlegung der Versicherungspflicht

- Speicherung relevanter Daten

integriert.   

 

Die FZV ist in die Bereiche Zulassungsbescheinigung Teil 1 bezüglich Fahrzeugschein und Zulassungsbescheinigung Teil 2 bzgl. Fahrzeugbrief geteilt.   

Auch Fahrzeuge, die keine Zulassungsverfahren benötigen, sind in der FZV erfasst. Dazu gehören die Stapler, Leichtkrafträder, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und einachsige Zugmaschinen aus dem Bereich der Land- und Forstwirtschaft.

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